Jeder gewerbliche Arbeitgeber hat für seine Arbeitnehmer eine monatliche Lohnabrechnung zu erstellen, bzw. für seine Angestellten eine Gehaltsabrechnung zu erstellen. Diese muss eine Vielzahl von Angaben enthalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Lohnabrechnungen können im Unternehmen selbst oder von einem fachkundigen Dienstleister erstellt werden.

Durch die fachkundige Bearbeitung beim Steuerberater verringern die Unternehmen das Risiko von Abrechnungsfehlern, die unbedingt zu vermeiden sind.

Jeder Kunde hat bei uns seinen festen Ansprechpartner, der für ihn zuständig ist. Dieser verfügt über eigenes, umfangreiches Fachwissen und kann bei kniffligen Fällen auf ein Expertenteam zurückgreifen. Selbst im Krankheits- oder Urlaubsfall steht unseren Kunden ein fester Vertreter als Ansprechpartner zur Verfügung. Unsere Lohnsachbearbeiter kümmern sich pünktlich darum, alle relevanten Informationen zu erhalten, um die monatliche Lohnabrechnung zu erstellen.

Als unser Mandant profitieren Sie vor allem aber auch von unserer fachlichen Kompetenz. Wir sind stolz auf unsere über Jahre erprobten und immer wieder verbesserten Arbeitshilfen, Merkblätter und übersichtlich gestalteten Formulare. Diese stellen wir unseren Kunden gern zur Verfügung, damit es so schnell und einfach wie möglich geht, die Lohnabrechnungen zu erstellen.


Mit der Datev eG nutzen wir den führenden EDV-Dienstleister für Personalwirtschaft.


Was enthält so eine Lohnabrechnung?

  1. Bereitstellung von Organisationsmitteln für die Aufzeichnung der Lohn- und Gehaltsdaten
  2. Erfassung der Lohndaten
  3. Führung der Lohnkonten der Mitarbeiter
  4. Durchführung der Lohnabrechnung
  5. Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Datenübermittlung an Krankenkassen und Finanzämter
  6. Bereitstellung der monatlichen Lohnauswertungen zur Abholung oder zum Versand
  7. Abschluss der Lohnkonten am Jahresende
  8. Erstellung der Zahlungsaufträge oder Überweisungsträger für den Zahlungsverkehr mit Ihrer Bank
  9. Telefonische Hilfe bei allen Lohnfragen
  10. Newsletter zu aktuellen gesetzlichen Änderungen

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