Unabhängig davon, ob Ihre unterjährige Buchhaltung selbst oder über uns abwickeln lassen, Wir erstellen für Sie Ihren Jahresabschluss nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und beraten Sie zur individuellen Optimierung. Wir schauen mit Ihnen gemeinsam in Ihren Gesellschaftsvertrag und andere Verträge und setzten Ihre Angaben um.


Daneben erledigen wir für Sie die Abgabe Ihrer Steuererklärungen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Publizierungspflichten, damit Sie sich unterdes auf Ihr Business konzentrieren können.

  • Bilanzierung nach handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen
  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung und Veröffentlichung von Zwischen-, Ergänzungs- und Sonderbilanzen
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger (Offenlegung oder Hinterlegung)
  • Beratung zu Gewinnverwendung und Analyse
  • Erstellung, Optimierung und Abwicklung der betrieblichen Steuererklärungen, z.B. Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung

Die von uns erstellten Jahresabschlüsse dienen nicht (allein) dem Finanzamt, sondern bilden das tatsächliche Grundlage für Ihrer Unternehmensplanung.

Betriebswirtschaft steht für uns an erster Stelle.